Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche Angebote und Verträge von RegenBlau maßgeblich. Etwaige AGB der Vertragspartner finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von RegenBlau akzeptiert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit RegenBlau kommt durch die Annahme eines Angebots zustande. Die Annahme eines schriftlichen Angebots von RegenBlau kann schriftlich, online oder per E-Mail erfolgen. Sofern ein schriftliches Angebot seitens des Vertragspartners vorgelegt wird, behält sich RegenBlau das Recht vor, dieses auch durch tatsächliche Erfüllung anzunehmen. Die Angebote von RegenBlau, sofern nicht anders explizit festgehalten, sind unverbindlich. RegenBlau behält sich das Recht vor, Angaben in diesen Angeboten zu ändern. Preislisten, Werbung oder ähnliche Veröffentlichungen, sei es online oder in Printmedien, stellen keine bindenden Angebote seitens RegenBlau dar. Auf schriftliche Anforderung hin ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen bezüglich seiner Identität, seiner rechtlichen und geschäftlichen Befugnisse durch Vorlage entsprechender Dokumente wie beispielsweise Firmenbuchauszüge, Lichtbildausweise und Meldezettel nachzuweisen. RegenBlau behält sich das Recht vor, alle vom Vertragspartner bereitgestellten Daten, insbesondere hinsichtlich der Kreditwürdigkeit, zu überprüfen. Etwaige Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Vertrag gehen zu Lasten des Vertragspartners. Dies schließt sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse ein, die für die Nutzung der Leistungen von RegenBlau erforderlich sind. Die Beschaffung und Kosten hierfür liegen ausschließlich beim Vertragspartner. RegenBlau kann eine branchenübliche Anzahlung verlangen und beginnt erst nach vollständiger Bezahlung mit der Leistungserbringung. Alle durch verspätete Zahlungen entstehenden Schäden trägt allein der Vertragspartner.
3. Leistungsbeschreibung
Die Spezifikation von Produkten und Leistungen erfolgt ausschließlich in schriftlichen Angeboten und Verträgen. Diese sind vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und durch seine Unterschrift zu bestätigen. Nachträgliche Änderungswünsche werden separat vereinbart. Erweiterungen des Leistungsumfangs seitens RegenBlau können ohne gesonderte Benachrichtigung erfolgen, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Eine solche Erweiterung begründet keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge, es sei denn, dies erfolgt gegen Aufpreis. Wenn sich während der Leistungserbringung herausstellt, dass die Ausführung des Auftrags gemäß der Leistungsbeschreibung faktisch oder rechtlich unmöglich ist, informiert RegenBlau den Vertragspartner unverzüglich. Wenn der Vertragspartner zusätzliche Leistungen ablehnt, hat RegenBlau das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten sowie eventuelle Abbruchkosten trägt der Vertragspartner. Versandkosten von Materialien und Dokumentationen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Schulungen und Einweisungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag und auf Kosten des Vertragspartners. RegenBlau erbringt seine Leistungen standardmäßig in seinen eigenen Geschäftsräumen während normaler Arbeitszeiten. Leistungen außerhalb dieser Zeiten oder an anderen Orten erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. RegenBlau ist frei in der Auswahl seiner Mitarbeiter für die Leistungserbringung und kann auch Dritte beauftragen. Der Vertragspartner stellt sicher, dass seine organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz, sofern dies als Erfüllungsort vereinbart wurde, RegenBlau eine ungestörte Leistungserbringung ermöglichen. Er legt alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vor und informiert RegenBlau umgehend über alle relevanten Vorgänge und Umstände, die für die Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind. Eine verzögerte Information verlängert die Leistungsfristen entsprechend. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfassen die Leistungen keine Bereitstellung oder Beschaffung von Daten, Konvertierungen, Datenwiederherstellung, Schnittstellenanpassungen, Fehlerbehebung verursacht durch den Vertragspartner oder Dritte, Änderungen an Betriebssystemen, Hardwarekomponenten oder Software, sowie Fahrt- und Aufenthaltskosten für mit der Leistung beauftragte Personen von RegenBlau. Der Vertragspartner verpflichtet sich ausdrücklich, keine Änderungen an der gelieferten Software vorzunehmen und diese nicht zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
4. Leistungsabnahme
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von RegenBlau erbrachten Leistungen spätestens zwei Wochen nach der Erbringung abzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Empfang einer Benachrichtigung per E-Mail über die Fertigstellung der Leistung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion seitens des Vertragspartners, gilt die Leistung als abgenommen. Leistungen, die bereits im Echtbetrieb verwendet werden, gelten als abgenommen, es sei denn, innerhalb von 3 Werktagen nach Bereitstellung und Benachrichtigung per E-Mail wird Widerspruch eingelegt. Als im Echtbetrieb befindlich gelten Leistungen, die öffentlich zugänglich sind. Falls der Vertragspartner aus irgendeinem Grund die Abnahme einer Teilleistung verweigert, behält sich RegenBlau das Recht vor, die weitere Leistungserbringung einzustellen, ohne Angabe von Gründen. Etwaige Mängel, also Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind von dem Vertragspartner schlüssig schriftlich zu dokumentieren. Nach Behebung der Mängel ist eine erneute Abnahme erforderlich.
5. Preise
Die von RegenBlau genannten Preise sind Nettopreise in Euro und beinhalten keine gesetzliche Umsatzsteuer oder Versandkosten. Kosten für An- und Abfahrt sowie Tages- und Nächtigungsgelder werden separat gemäß den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei Teilzahlungen des Vertrags durch mehrere Teileinheiten oder Arbeitsschritte ist RegenBlau berechtigt, nach jeder einzelnen Teileinheit Rechnung zu stellen. Wenn keine konkreten Preise vereinbart wurden, gelten die allgemeinen Verrechnungssätze von RegenBlau und werden nach Stunden berechnet. Der Vertragspartner muss sicherstellen, dass er seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und in voller Höhe erfüllen kann. Etwaige mit der Zahlungsabwicklung verbundene Spesen trägt der Vertragspartner. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen ist für die Vertragserfüllung durch RegenBlau entscheidend. Bei Nichtbeachtung kann RegenBlau die Leistungserbringung einstellen und vom Vertrag zurücktreten, wobei alle entstandenen Kosten, einschließlich möglicher entgangener Gewinne, vom Vertragspartner zu tragen sind. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen gemäß den üblichen Bankstandards oder mindestens in Höhe von 15 % pro Jahr berechnet. Jegliche Kosten, die RegenBlau durch Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungskonditionen entstehen, sind vom Vertragspartner vollständig zu ersetzen. Zahlungen sind prompt und ohne Abzüge bei Rechnungserhalt fällig, es sei denn, es wurde im Vertrag anders vereinbart. Jegliche Forderungen gegenüber RegenBlau dürfen nicht aufgerechnet werden, es sei denn, sie wurden ausdrücklich anerkannt. Forderungen gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Gelieferte Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RegenBlau.
6. Daten
RegenBlau ist nicht verpflichtet, die vom Vertragspartner bereitgestellten Materialien auf Echtheit und Richtigkeit zu prüfen. Sollten aufgrund fehlerhafter Materialien oder aus anderen Gründen, die dem Vertragspartner zuzuschreiben sind, zusätzliche Arbeiten von RegenBlau erforderlich sein, um die vereinbarte Leistung zu erbringen, verpflichtet sich der Vertragspartner, sämtliche entstehenden Kosten nach entsprechender Rechnungslegung vollständig zu erstatten. Nach Abschluss des Projekts und Übernahme des Produkts durch den Vertragspartner ist dieser dazu verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter unverzüglich zu ändern. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung entbindet RegenBlau von jeglicher Haftung für die erbrachten Leistungen und Produkte.
7. Einhaltung von Terminen
RegenBlau strebt an, die vereinbarten Leistungstermine genau einzuhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Vertragspartner seinerseits alle erforderlichen Arbeiten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitstellt und seine Mitwirkungspflichten in vollem Umfang erfüllt. Lieferverzögerungen und damit verbundene Kostensteigerungen, die auf ungenaue, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, Informationen oder übermittelte Unterlagen zurückzuführen sind, sind nicht RegenBlaus Verantwortungsbereich zuzuschreiben und führen zu keinem Verzug seitens RegenBlau. Alle daraus resultierenden Mehrkosten trägt vollständig der Vertragspartner. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die RegenBlau die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie beispielsweise Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und technischen Einrichtungen –, entbinden RegenBlau von der Verantwortung und berechtigen RegenBlau, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Diese Regelung gilt auch für verbindlich vereinbarte Leistungstermine. Im Falle von Leistungsstörungen nach einem Ausfall von Diensten, die außerhalb des Einflussbereichs von RegenBlau liegen, erfolgt keine Rückvergütung bereits geleisteter Entgelte. Falls Teilzahlungen vereinbart sind, ist RegenBlau berechtigt, Teilzahlungen zu leisten und Teilrechnungen zu stellen.
8. Vertragsdauer
Sofern nicht anders vereinbart, haben Verträge über Dauerschuldverhältnisse eine unbestimmte Laufzeit. Ist im Vertrag eine Mindestdauer von mindestens 12 Monaten festgelegt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die ursprüngliche Dauer, sofern es nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist RegenBlau nicht mehr zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen verpflichtet und behält sich das Recht vor, gespeicherte oder abrufbare Daten des Vertragspartners nach eigenem Ermessen unwiederbringlich zu löschen. Die Verantwortung für die Sicherung dieser Daten liegt allein beim Vertragspartner. Aus der Löschung dieser Daten kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche gegenüber RegenBlau geltend machen. Sofern nicht anders vereinbart, ist RegenBlau nicht verpflichtet, die für die Verwendung der Daten erforderliche Software dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen, sodass eine ordnungsgemäße Weiterverarbeitung der Daten durch den Vertragspartner nicht garantiert werden kann.
9. Außerordentliche Vertragsauflösung
RegenBlau behält sich das Recht vor, den Vertrag sofort aufzulösen und die Leistungen sofort zu unterbrechen oder abzuschalten, wenn der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person Handlungen vornimmt, die RegenBlau die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen würden. Beispiele hierfür sind: Verstoß des Vertragspartners gegen diese AGB oder eine andere wesentliche Bestimmung des Vertrags, Bereitstellung falscher Informationen durch den Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Übermäßige Nutzung der Leistungen im Vergleich zu anderen Kunden von RegenBlau oder unverhältnismäßig hoher Datentransfer, Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung von 14 Tagen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Abweisung des Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, Unmöglichkeit oder verzögerte Ausführung der Leistung aufgrund von Gründen, die dem Vertragspartner zuzurechnen sind. RegenBlau kann je nach Situation entscheiden, ob der Vertrag vollständig aufgelöst oder nur vorübergehend unterbrochen wird. Bei einer vorübergehenden Unterbrechung kann der Dienst nach Beseitigung des Grundes und Erstattung der Kosten für die Wiederaufnahme des Dienstes durch den Vertragspartner gemäß den Regeln von RegenBlau wieder aufgenommen werden. Die Sperre durch den Vertragspartner entbindet ihn nicht von der Zahlung der Entgelte.
10. Urheberrecht
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Leistungen von RegenBlau nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Alle Urheberrechte an den Leistungen von RegenBlau (Software, Dokumentationen usw.) liegen ausschließlich bei RegenBlau oder seinen Lizenzgebern. Der Vertragspartner erhält nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts und nur für seine eigenen Zwecke und im Rahmen der erworbenen Lizenzen das Recht zur Nutzung des Vertragsgegenstands. Es wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erteilt. Jede Verbreitung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Auch eine Mitwirkung des Vertragspartners bei der Herstellung der Leistung gewährt keine weiteren Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. Veränderungen an urheberrechtlich geschützten Leistungen von RegenBlau ohne Genehmigung sind unzulässig. RegenBlau behält sich das Recht vor, bei Verstößen die Dienstleistung oder das Produkt ohne Vorankündigung offline zu stellen. Wenn bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt wurde, stellt das vereinbarte Honorar lediglich die Vergütung für die Ausarbeitung der im Vertrag vereinbarten Leistungen dar.
11. Kennzeichnung
RegenBlau ist berechtigt, auf allen von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen Urheberrechtsvermerke und sein Logo einschließlich des Corporate Designs in angemessener Größe anzubringen. Dies gilt auch für Leistungen, die von einem Grafikpartner von RegenBlau erstellt wurden. RegenBlau ist außerdem berechtigt, den Vertragsgegenstand zu Werbezwecken und/oder als Referenz in Drucksorten, anderen Materialien von RegenBlau und/oder auf der Website von RegenBlau zu verwenden und/oder öffentlich vorzuführen sowie einen Link auf die Website von RegenBlau zu setzen. Der Vertragspartner erteilt RegenBlau die Erlaubnis zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zweck. Diese Vereinbarung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus örtlich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an Ideen, Entwürfen, Programmen, Quellcodes und Konzepten, die von RegenBlau entwickelt wurden oder nicht realisiert wurden, verbleiben ausschließlich bei RegenBlau und stellen vertrauliche Geschäftsgeheimnisse gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
12. Domain und Webhosting
Der Vertragspartner bestätigt, dass er die Zulässigkeit der vereinbarten Domain geprüft hat, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, und dass er die geltenden Rechtsvorschriften einhält. Er stellt RegenBlau vollständig von jeglichen Ansprüchen frei, die aufgrund von Verletzungen von Kennzeichen- oder anderen Rechten Dritter entstehen könnten.
13. Besondere Verpflichtungen des Vertragspartners
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Inhalte gesetzlichen Beschränkungen oder Verboten unterliegen, wie etwa Pornografie, Verbreitung nationalsozialistischer Symbole oder andere strafrechtlich relevante Inhalte. Er verpflichtet sich, alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und RegenBlau von jeglicher Haftung freizustellen, falls RegenBlau aufgrund von Inhalten, die der Vertragspartner verbreitet hat, rechtlich belangt wird. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Des Weiteren verpflichtet sich der Vertragspartner zur Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz, des Telekommunikationsgesetzes, der DSGVO und anderer Datenschutzbestimmungen sowie anderer gesetzlicher Vorschriften. Er darf die Leistungen von RegenBlau nicht zur Beeinträchtigung Dritter oder zur Verletzung von Rechten Dritter verwenden. Insbesondere ist die Verwendung der Leistungen für unerwünschtes Werben (Spamming) oder für Drohungen, Obszönitäten oder Belästigungen untersagt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, RegenBlau unverzüglich zu informieren, falls er wegen der Nutzung der Leistungen rechtlich belangt wird. RegenBlau übernimmt keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport. In solchen Fällen sind Ersatzansprüche der betroffenen Vertragspartner von RegenBlau gegenüber ausgeschlossen.
14. Fremdsoftware
Bei der Bereitstellung von Software im Rahmen der Bestellung von lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Vertragspartner seine Kenntnis über den Umfang dieser Softwareleistungen. RegenBlau übernimmt keinerlei Gewährleistung für Software, die als "Public Domain" oder "Shareware" klassifiziert ist. Für vom Vertragspartner heruntergeladene Software, die als "Public Domain" oder "Shareware" klassifiziert ist und nicht von RegenBlau entwickelt wurde, übernimmt RegenBlau keinerlei Gewährleistung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und eventuellen Lizenzvereinbarungen des Softwareautors zu beachten und die Weitergabe der Software an Dritte zu unterlassen. Jegliche Ansprüche Dritter aufgrund von Verletzungen dieser Verpflichtungen seitens des Vertragspartners werden von diesem vollumfänglich gegen RegenBlau abgesichert. RegenBlau garantiert nicht, dass die gelieferte Software sämtlichen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Ebenso übernimmt RegenBlau keine Gewährleistung dafür, dass die Software mit anderen Programmen und Anwendungen des Vertragspartners kompatibel ist, ununterbrochen und fehlerfrei funktioniert oder dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung von RegenBlau beschränkt sich auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion. Falls RegenBlau gleichzeitig Hardware und Software liefert, berechtigen etwaige Softwaremängel den Vertragspartner nicht dazu, auch hinsichtlich des Hardwarevertrags, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, oder anderer vereinbarter Dienstleistungen zurückzutreten. Dies gilt auch für den Vertrag über die Erbringung von Internetdienstleistungen, sofern es sich nicht um untrennbare Leistungen gemäß § 918 Abs. 2 ABGB handelt.
15. Gewährleistung
Ein Mangel liegt vor, wenn die von RegenBlau erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht und dieser Mangel reproduzierbar ist. Zur genauen Untersuchung behaupteter Mängel ist der Vertragspartner verpflichtet, während der Normalarbeitszeit sein Computersystem (einschließlich Systeme im Online-Verbund mit anderen Rechnern) sowie Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang kostenlos RegenBlau für Testzwecke zur Verfügung zu stellen und RegenBlau bei der Untersuchung zu unterstützen. Mängel, die von RegenBlau zu vertreten sind, werden innerhalb angemessener Frist durch Software-Updates oder angemessene Alternativlösungen behoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Abnahme. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen erfolgen und sind nur rechtzeitig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und per E-Mail an die im Impressum von RegenBlau angegebene E-Mail-Adresse gesendet und von RegenBlau bestätigt wurden. Behebbare Mängel werden nach dem Ermessen von RegenBlau entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Eine Preisminderung oder Wandlung kommt erst nach erfolgloser Verbesserung in Betracht. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner RegenBlau alle erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Behebung der Mängel ermöglicht. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, d.h. wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig ist, werden dem Vertragspartner die hierdurch entstandenen Kosten gemäß den Verrechnungssätzen von RegenBlau in Rechnung gestellt. RegenBlau übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Defekte in den Datenleitungen zu den Servern, Stromausfälle und Serverausfälle, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit diese vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer usw. zurückzuführen sind. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder Dritte nachträgliche Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben. Im Falle einer Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistungen bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf diese Änderung oder Ergänzung und gilt nicht für die ursprünglichen Leistungen. Wenn RegenBlau als Agentur im Auftrag des Vertragspartners auftritt und damit indirekt Leistungen für einen Kunden des Vertragspartners erbringt, mit dem RegenBlau kein Vertragsverhältnis hat, besteht keine wie auch immer geartete Beziehung zwischen RegenBlau und diesem Dritten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
16. Haftungsausschluss
RegenBlau übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Fehlen erforderlicher fernmeldebehördlicher Bewilligungen oder anderer behördlicher Genehmigungen, sowie durch das Fehlen erforderlicher privatrechtlicher Zustimmungen oder Genehmigungen Dritter entstehen. In keinem Fall haftet RegenBlau für den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von übermittelten oder abgefragten Daten, einschließlich der über RegenBlau erreichbaren Daten. Insbesondere obliegt es nicht RegenBlau, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften oder andere Bestimmungen zu prüfen. Sollten Dritte RegenBlau aufgrund von möglichen Rechtsverstößen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, RegenBlau schad- und klaglos zu halten und die Kosten zu ersetzen, die RegenBlau aufgrund der möglichen Rechtsverletzung entstehen. RegenBlau betreibt seine Dienste unter Beachtung höchster Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Dennoch wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Dienste unterbrechungsfrei zugänglich sind, dass gewünschte Verbindungen stets hergestellt bzw. bereitgestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben. Der Auftraggeber haftet für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstehen. RegenBlau haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Darüber hinaus übernimmt RegenBlau keine Haftung für Schäden, die durch Änderungen an der Software von RegenBlau entstehen, sofern solche Änderungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von RegenBlau vorgenommen wurden.
17. Loyalität
RegenBlau und der Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere verzichten sie während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Vertragsbeendigung auf jede direkte oder indirekte Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen, die an der Realisierung der Aufträge beteiligt waren. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters nach sich.
18. Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Vertragsverhältnisses:
Die Verarbeitung der Daten des Vertragspartners erfolgt zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses oder beruht auf einer gesetzlichen Grundlage im Rahmen der Geschäftsbeziehung und zur Abwicklung dieser. Die Verarbeitung dient der formalen Abwicklung der gemäß den mit den Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen zu erbringenden Leistungen, der Prüfung und Bewertung der Kundenzufriedenheit sowie der Beurteilung der Leistungsqualität und der Abwicklung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen. Die Übermittlung der relevanten Daten im Einzelfall erfolgt auf gesetzlicher Grundlage oder zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung an folgende Kategorien von Empfängern: Banken, Gerichte, Sozialversicherungsträger, Inkassodienstleister, beteiligte Vertrags- und Geschäftspartner, IT-Dienstleister (Provider) sowie Wirtschaftstreuhänder.
19. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen RegenBlau und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz von RegenBlau sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist RegenBlau berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen RegenBlau und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB sowie des Vertrages und sämtlicher Vereinbarungen mit dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. RegenBlau schließt keine mündlichen Vereinbarungen ab. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Schweigen oder sonstigen Handlungen von RegenBlau haben keinen wie auch immer gearteten Erklärungsinhalt und können auch nicht als konkludente Willensäußerung gewertet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, berührt diese die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. RegenBlau und der Vertragspartner werden in diesem Fall die ungütige respektive die ungültig gewordene Bestimmung durch eine dieser wirtschaftlich und faktisch möglichst nahe kommende gültige Bestimmung ersetzen. Nachrichten an den Vertragspartner gelten als zugestellt, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Vertragspartners abgeschickt oder im Onlinebereich des Vertragspartners zugänglich gemacht wurde. Die Beweislast für die Zustellung trifft den Vertragspartner. Änderungen der AGB von RegenBlau gelten als vom Vertragspartner akzeptiert, wenn diese dem Vertragspartner schriftlich per Email zugestellt wurden und der Vertragspartner nicht binnen 15 Werktagen dagegen schriftlich per Email Widerspruch erhebt.
Stand: 19.03.2024
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche Angebote und Verträge von RegenBlau maßgeblich. Etwaige AGB der Vertragspartner finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von RegenBlau akzeptiert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit RegenBlau kommt durch die Annahme eines Angebots zustande. Die Annahme eines schriftlichen Angebots von RegenBlau kann schriftlich, online oder per E-Mail erfolgen. Sofern ein schriftliches Angebot seitens des Vertragspartners vorgelegt wird, behält sich RegenBlau das Recht vor, dieses auch durch tatsächliche Erfüllung anzunehmen. Die Angebote von RegenBlau, sofern nicht anders explizit festgehalten, sind unverbindlich. RegenBlau behält sich das Recht vor, Angaben in diesen Angeboten zu ändern. Preislisten, Werbung oder ähnliche Veröffentlichungen, sei es online oder in Printmedien, stellen keine bindenden Angebote seitens RegenBlau dar. Auf schriftliche Anforderung hin ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen bezüglich seiner Identität, seiner rechtlichen und geschäftlichen Befugnisse durch Vorlage entsprechender Dokumente wie beispielsweise Firmenbuchauszüge, Lichtbildausweise und Meldezettel nachzuweisen. RegenBlau behält sich das Recht vor, alle vom Vertragspartner bereitgestellten Daten, insbesondere hinsichtlich der Kreditwürdigkeit, zu überprüfen. Etwaige Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Vertrag gehen zu Lasten des Vertragspartners. Dies schließt sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse ein, die für die Nutzung der Leistungen von RegenBlau erforderlich sind. Die Beschaffung und Kosten hierfür liegen ausschließlich beim Vertragspartner. RegenBlau kann eine branchenübliche Anzahlung verlangen und beginnt erst nach vollständiger Bezahlung mit der Leistungserbringung. Alle durch verspätete Zahlungen entstehenden Schäden trägt allein der Vertragspartner.
3. Leistungsbeschreibung
Die Spezifikation von Produkten und Leistungen erfolgt ausschließlich in schriftlichen Angeboten und Verträgen. Diese sind vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und durch seine Unterschrift zu bestätigen. Nachträgliche Änderungswünsche werden separat vereinbart. Erweiterungen des Leistungsumfangs seitens RegenBlau können ohne gesonderte Benachrichtigung erfolgen, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Eine solche Erweiterung begründet keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge, es sei denn, dies erfolgt gegen Aufpreis. Wenn sich während der Leistungserbringung herausstellt, dass die Ausführung des Auftrags gemäß der Leistungsbeschreibung faktisch oder rechtlich unmöglich ist, informiert RegenBlau den Vertragspartner unverzüglich. Wenn der Vertragspartner zusätzliche Leistungen ablehnt, hat RegenBlau das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten sowie eventuelle Abbruchkosten trägt der Vertragspartner. Versandkosten von Materialien und Dokumentationen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Schulungen und Einweisungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag und auf Kosten des Vertragspartners. RegenBlau erbringt seine Leistungen standardmäßig in seinen eigenen Geschäftsräumen während normaler Arbeitszeiten. Leistungen außerhalb dieser Zeiten oder an anderen Orten erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. RegenBlau ist frei in der Auswahl seiner Mitarbeiter für die Leistungserbringung und kann auch Dritte beauftragen. Der Vertragspartner stellt sicher, dass seine organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz, sofern dies als Erfüllungsort vereinbart wurde, RegenBlau eine ungestörte Leistungserbringung ermöglichen. Er legt alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vor und informiert RegenBlau umgehend über alle relevanten Vorgänge und Umstände, die für die Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind. Eine verzögerte Information verlängert die Leistungsfristen entsprechend. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfassen die Leistungen keine Bereitstellung oder Beschaffung von Daten, Konvertierungen, Datenwiederherstellung, Schnittstellenanpassungen, Fehlerbehebung verursacht durch den Vertragspartner oder Dritte, Änderungen an Betriebssystemen, Hardwarekomponenten oder Software, sowie Fahrt- und Aufenthaltskosten für mit der Leistung beauftragte Personen von RegenBlau. Der Vertragspartner verpflichtet sich ausdrücklich, keine Änderungen an der gelieferten Software vorzunehmen und diese nicht zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
4. Leistungsabnahme
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von RegenBlau erbrachten Leistungen spätestens zwei Wochen nach der Erbringung abzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Empfang einer Benachrichtigung per E-Mail über die Fertigstellung der Leistung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion seitens des Vertragspartners, gilt die Leistung als abgenommen. Leistungen, die bereits im Echtbetrieb verwendet werden, gelten als abgenommen, es sei denn, innerhalb von 3 Werktagen nach Bereitstellung und Benachrichtigung per E-Mail wird Widerspruch eingelegt. Als im Echtbetrieb befindlich gelten Leistungen, die öffentlich zugänglich sind. Falls der Vertragspartner aus irgendeinem Grund die Abnahme einer Teilleistung verweigert, behält sich RegenBlau das Recht vor, die weitere Leistungserbringung einzustellen, ohne Angabe von Gründen. Etwaige Mängel, also Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind von dem Vertragspartner schlüssig schriftlich zu dokumentieren. Nach Behebung der Mängel ist eine erneute Abnahme erforderlich.
5. Preise
Die von RegenBlau genannten Preise sind Nettopreise in Euro und beinhalten keine gesetzliche Umsatzsteuer oder Versandkosten. Kosten für An- und Abfahrt sowie Tages- und Nächtigungsgelder werden separat gemäß den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei Teilzahlungen des Vertrags durch mehrere Teileinheiten oder Arbeitsschritte ist RegenBlau berechtigt, nach jeder einzelnen Teileinheit Rechnung zu stellen. Wenn keine konkreten Preise vereinbart wurden, gelten die allgemeinen Verrechnungssätze von RegenBlau und werden nach Stunden berechnet. Der Vertragspartner muss sicherstellen, dass er seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und in voller Höhe erfüllen kann. Etwaige mit der Zahlungsabwicklung verbundene Spesen trägt der Vertragspartner. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen ist für die Vertragserfüllung durch RegenBlau entscheidend. Bei Nichtbeachtung kann RegenBlau die Leistungserbringung einstellen und vom Vertrag zurücktreten, wobei alle entstandenen Kosten, einschließlich möglicher entgangener Gewinne, vom Vertragspartner zu tragen sind. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen gemäß den üblichen Bankstandards oder mindestens in Höhe von 15 % pro Jahr berechnet. Jegliche Kosten, die RegenBlau durch Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungskonditionen entstehen, sind vom Vertragspartner vollständig zu ersetzen. Zahlungen sind prompt und ohne Abzüge bei Rechnungserhalt fällig, es sei denn, es wurde im Vertrag anders vereinbart. Jegliche Forderungen gegenüber RegenBlau dürfen nicht aufgerechnet werden, es sei denn, sie wurden ausdrücklich anerkannt. Forderungen gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Gelieferte Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RegenBlau.
6. Daten
RegenBlau ist nicht verpflichtet, die vom Vertragspartner bereitgestellten Materialien auf Echtheit und Richtigkeit zu prüfen. Sollten aufgrund fehlerhafter Materialien oder aus anderen Gründen, die dem Vertragspartner zuzuschreiben sind, zusätzliche Arbeiten von RegenBlau erforderlich sein, um die vereinbarte Leistung zu erbringen, verpflichtet sich der Vertragspartner, sämtliche entstehenden Kosten nach entsprechender Rechnungslegung vollständig zu erstatten. Nach Abschluss des Projekts und Übernahme des Produkts durch den Vertragspartner ist dieser dazu verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter unverzüglich zu ändern. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung entbindet RegenBlau von jeglicher Haftung für die erbrachten Leistungen und Produkte.
7. Einhaltung von Terminen
RegenBlau strebt an, die vereinbarten Leistungstermine genau einzuhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Vertragspartner seinerseits alle erforderlichen Arbeiten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitstellt und seine Mitwirkungspflichten in vollem Umfang erfüllt. Lieferverzögerungen und damit verbundene Kostensteigerungen, die auf ungenaue, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, Informationen oder übermittelte Unterlagen zurückzuführen sind, sind nicht RegenBlaus Verantwortungsbereich zuzuschreiben und führen zu keinem Verzug seitens RegenBlau. Alle daraus resultierenden Mehrkosten trägt vollständig der Vertragspartner. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die RegenBlau die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie beispielsweise Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und technischen Einrichtungen –, entbinden RegenBlau von der Verantwortung und berechtigen RegenBlau, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Diese Regelung gilt auch für verbindlich vereinbarte Leistungstermine. Im Falle von Leistungsstörungen nach einem Ausfall von Diensten, die außerhalb des Einflussbereichs von RegenBlau liegen, erfolgt keine Rückvergütung bereits geleisteter Entgelte. Falls Teilzahlungen vereinbart sind, ist RegenBlau berechtigt, Teilzahlungen zu leisten und Teilrechnungen zu stellen.
8. Vertragsdauer
Sofern nicht anders vereinbart, haben Verträge über Dauerschuldverhältnisse eine unbestimmte Laufzeit. Ist im Vertrag eine Mindestdauer von mindestens 12 Monaten festgelegt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die ursprüngliche Dauer, sofern es nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist RegenBlau nicht mehr zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen verpflichtet und behält sich das Recht vor, gespeicherte oder abrufbare Daten des Vertragspartners nach eigenem Ermessen unwiederbringlich zu löschen. Die Verantwortung für die Sicherung dieser Daten liegt allein beim Vertragspartner. Aus der Löschung dieser Daten kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche gegenüber RegenBlau geltend machen. Sofern nicht anders vereinbart, ist RegenBlau nicht verpflichtet, die für die Verwendung der Daten erforderliche Software dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen, sodass eine ordnungsgemäße Weiterverarbeitung der Daten durch den Vertragspartner nicht garantiert werden kann.
9. Außerordentliche Vertragsauflösung
RegenBlau behält sich das Recht vor, den Vertrag sofort aufzulösen und die Leistungen sofort zu unterbrechen oder abzuschalten, wenn der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person Handlungen vornimmt, die RegenBlau die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen würden. Beispiele hierfür sind: Verstoß des Vertragspartners gegen diese AGB oder eine andere wesentliche Bestimmung des Vertrags, Bereitstellung falscher Informationen durch den Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Übermäßige Nutzung der Leistungen im Vergleich zu anderen Kunden von RegenBlau oder unverhältnismäßig hoher Datentransfer, Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung von 14 Tagen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Abweisung des Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, Unmöglichkeit oder verzögerte Ausführung der Leistung aufgrund von Gründen, die dem Vertragspartner zuzurechnen sind. RegenBlau kann je nach Situation entscheiden, ob der Vertrag vollständig aufgelöst oder nur vorübergehend unterbrochen wird. Bei einer vorübergehenden Unterbrechung kann der Dienst nach Beseitigung des Grundes und Erstattung der Kosten für die Wiederaufnahme des Dienstes durch den Vertragspartner gemäß den Regeln von RegenBlau wieder aufgenommen werden. Die Sperre durch den Vertragspartner entbindet ihn nicht von der Zahlung der Entgelte.
10. Urheberrecht
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Leistungen von RegenBlau nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Alle Urheberrechte an den Leistungen von RegenBlau (Software, Dokumentationen usw.) liegen ausschließlich bei RegenBlau oder seinen Lizenzgebern. Der Vertragspartner erhält nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts und nur für seine eigenen Zwecke und im Rahmen der erworbenen Lizenzen das Recht zur Nutzung des Vertragsgegenstands. Es wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erteilt. Jede Verbreitung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Auch eine Mitwirkung des Vertragspartners bei der Herstellung der Leistung gewährt keine weiteren Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. Veränderungen an urheberrechtlich geschützten Leistungen von RegenBlau ohne Genehmigung sind unzulässig. RegenBlau behält sich das Recht vor, bei Verstößen die Dienstleistung oder das Produkt ohne Vorankündigung offline zu stellen. Wenn bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt wurde, stellt das vereinbarte Honorar lediglich die Vergütung für die Ausarbeitung der im Vertrag vereinbarten Leistungen dar.
11. Kennzeichnung
RegenBlau ist berechtigt, auf allen von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen Urheberrechtsvermerke und sein Logo einschließlich des Corporate Designs in angemessener Größe anzubringen. Dies gilt auch für Leistungen, die von einem Grafikpartner von RegenBlau erstellt wurden. RegenBlau ist außerdem berechtigt, den Vertragsgegenstand zu Werbezwecken und/oder als Referenz in Drucksorten, anderen Materialien von RegenBlau und/oder auf der Website von RegenBlau zu verwenden und/oder öffentlich vorzuführen sowie einen Link auf die Website von RegenBlau zu setzen. Der Vertragspartner erteilt RegenBlau die Erlaubnis zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zweck. Diese Vereinbarung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus örtlich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an Ideen, Entwürfen, Programmen, Quellcodes und Konzepten, die von RegenBlau entwickelt wurden oder nicht realisiert wurden, verbleiben ausschließlich bei RegenBlau und stellen vertrauliche Geschäftsgeheimnisse gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
12. Domain und Webhosting
Der Vertragspartner bestätigt, dass er die Zulässigkeit der vereinbarten Domain geprüft hat, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, und dass er die geltenden Rechtsvorschriften einhält. Er stellt RegenBlau vollständig von jeglichen Ansprüchen frei, die aufgrund von Verletzungen von Kennzeichen- oder anderen Rechten Dritter entstehen könnten.
13. Besondere Verpflichtungen des Vertragspartners
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Inhalte gesetzlichen Beschränkungen oder Verboten unterliegen, wie etwa Pornografie, Verbreitung nationalsozialistischer Symbole oder andere strafrechtlich relevante Inhalte. Er verpflichtet sich, alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und RegenBlau von jeglicher Haftung freizustellen, falls RegenBlau aufgrund von Inhalten, die der Vertragspartner verbreitet hat, rechtlich belangt wird. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Des Weiteren verpflichtet sich der Vertragspartner zur Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz, des Telekommunikationsgesetzes, der DSGVO und anderer Datenschutzbestimmungen sowie anderer gesetzlicher Vorschriften. Er darf die Leistungen von RegenBlau nicht zur Beeinträchtigung Dritter oder zur Verletzung von Rechten Dritter verwenden. Insbesondere ist die Verwendung der Leistungen für unerwünschtes Werben (Spamming) oder für Drohungen, Obszönitäten oder Belästigungen untersagt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, RegenBlau unverzüglich zu informieren, falls er wegen der Nutzung der Leistungen rechtlich belangt wird. RegenBlau übernimmt keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport. In solchen Fällen sind Ersatzansprüche der betroffenen Vertragspartner von RegenBlau gegenüber ausgeschlossen.
14. Fremdsoftware
Bei der Bereitstellung von Software im Rahmen der Bestellung von lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Vertragspartner seine Kenntnis über den Umfang dieser Softwareleistungen. RegenBlau übernimmt keinerlei Gewährleistung für Software, die als "Public Domain" oder "Shareware" klassifiziert ist. Für vom Vertragspartner heruntergeladene Software, die als "Public Domain" oder "Shareware" klassifiziert ist und nicht von RegenBlau entwickelt wurde, übernimmt RegenBlau keinerlei Gewährleistung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und eventuellen Lizenzvereinbarungen des Softwareautors zu beachten und die Weitergabe der Software an Dritte zu unterlassen. Jegliche Ansprüche Dritter aufgrund von Verletzungen dieser Verpflichtungen seitens des Vertragspartners werden von diesem vollumfänglich gegen RegenBlau abgesichert. RegenBlau garantiert nicht, dass die gelieferte Software sämtlichen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Ebenso übernimmt RegenBlau keine Gewährleistung dafür, dass die Software mit anderen Programmen und Anwendungen des Vertragspartners kompatibel ist, ununterbrochen und fehlerfrei funktioniert oder dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung von RegenBlau beschränkt sich auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion. Falls RegenBlau gleichzeitig Hardware und Software liefert, berechtigen etwaige Softwaremängel den Vertragspartner nicht dazu, auch hinsichtlich des Hardwarevertrags, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, oder anderer vereinbarter Dienstleistungen zurückzutreten. Dies gilt auch für den Vertrag über die Erbringung von Internetdienstleistungen, sofern es sich nicht um untrennbare Leistungen gemäß § 918 Abs. 2 ABGB handelt.
15. Gewährleistung
Ein Mangel liegt vor, wenn die von RegenBlau erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht und dieser Mangel reproduzierbar ist. Zur genauen Untersuchung behaupteter Mängel ist der Vertragspartner verpflichtet, während der Normalarbeitszeit sein Computersystem (einschließlich Systeme im Online-Verbund mit anderen Rechnern) sowie Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang kostenlos RegenBlau für Testzwecke zur Verfügung zu stellen und RegenBlau bei der Untersuchung zu unterstützen. Mängel, die von RegenBlau zu vertreten sind, werden innerhalb angemessener Frist durch Software-Updates oder angemessene Alternativlösungen behoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Abnahme. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen erfolgen und sind nur rechtzeitig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und per E-Mail an die im Impressum von RegenBlau angegebene E-Mail-Adresse gesendet und von RegenBlau bestätigt wurden. Behebbare Mängel werden nach dem Ermessen von RegenBlau entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Eine Preisminderung oder Wandlung kommt erst nach erfolgloser Verbesserung in Betracht. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner RegenBlau alle erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Behebung der Mängel ermöglicht. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, d.h. wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig ist, werden dem Vertragspartner die hierdurch entstandenen Kosten gemäß den Verrechnungssätzen von RegenBlau in Rechnung gestellt. RegenBlau übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Defekte in den Datenleitungen zu den Servern, Stromausfälle und Serverausfälle, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit diese vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer usw. zurückzuführen sind. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder Dritte nachträgliche Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben. Im Falle einer Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistungen bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf diese Änderung oder Ergänzung und gilt nicht für die ursprünglichen Leistungen. Wenn RegenBlau als Agentur im Auftrag des Vertragspartners auftritt und damit indirekt Leistungen für einen Kunden des Vertragspartners erbringt, mit dem RegenBlau kein Vertragsverhältnis hat, besteht keine wie auch immer geartete Beziehung zwischen RegenBlau und diesem Dritten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
16. Haftungsausschluss
RegenBlau übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Fehlen erforderlicher fernmeldebehördlicher Bewilligungen oder anderer behördlicher Genehmigungen, sowie durch das Fehlen erforderlicher privatrechtlicher Zustimmungen oder Genehmigungen Dritter entstehen. In keinem Fall haftet RegenBlau für den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von übermittelten oder abgefragten Daten, einschließlich der über RegenBlau erreichbaren Daten. Insbesondere obliegt es nicht RegenBlau, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften oder andere Bestimmungen zu prüfen. Sollten Dritte RegenBlau aufgrund von möglichen Rechtsverstößen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, RegenBlau schad- und klaglos zu halten und die Kosten zu ersetzen, die RegenBlau aufgrund der möglichen Rechtsverletzung entstehen. RegenBlau betreibt seine Dienste unter Beachtung höchster Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Dennoch wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Dienste unterbrechungsfrei zugänglich sind, dass gewünschte Verbindungen stets hergestellt bzw. bereitgestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben. Der Auftraggeber haftet für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstehen. RegenBlau haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Darüber hinaus übernimmt RegenBlau keine Haftung für Schäden, die durch Änderungen an der Software von RegenBlau entstehen, sofern solche Änderungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von RegenBlau vorgenommen wurden.
17. Loyalität
RegenBlau und der Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere verzichten sie während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Vertragsbeendigung auf jede direkte oder indirekte Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen, die an der Realisierung der Aufträge beteiligt waren. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters nach sich.
18. Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Vertragsverhältnisses:
Die Verarbeitung der Daten des Vertragspartners erfolgt zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses oder beruht auf einer gesetzlichen Grundlage im Rahmen der Geschäftsbeziehung und zur Abwicklung dieser. Die Verarbeitung dient der formalen Abwicklung der gemäß den mit den Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen zu erbringenden Leistungen, der Prüfung und Bewertung der Kundenzufriedenheit sowie der Beurteilung der Leistungsqualität und der Abwicklung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen. Die Übermittlung der relevanten Daten im Einzelfall erfolgt auf gesetzlicher Grundlage oder zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung an folgende Kategorien von Empfängern: Banken, Gerichte, Sozialversicherungsträger, Inkassodienstleister, beteiligte Vertrags- und Geschäftspartner, IT-Dienstleister (Provider) sowie Wirtschaftstreuhänder.
19. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen RegenBlau und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz von RegenBlau sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist RegenBlau berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen RegenBlau und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB sowie des Vertrages und sämtlicher Vereinbarungen mit dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. RegenBlau schließt keine mündlichen Vereinbarungen ab. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Schweigen oder sonstigen Handlungen von RegenBlau haben keinen wie auch immer gearteten Erklärungsinhalt und können auch nicht als konkludente Willensäußerung gewertet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, berührt diese die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. RegenBlau und der Vertragspartner werden in diesem Fall die ungütige respektive die ungültig gewordene Bestimmung durch eine dieser wirtschaftlich und faktisch möglichst nahe kommende gültige Bestimmung ersetzen. Nachrichten an den Vertragspartner gelten als zugestellt, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Vertragspartners abgeschickt oder im Onlinebereich des Vertragspartners zugänglich gemacht wurde. Die Beweislast für die Zustellung trifft den Vertragspartner. Änderungen der AGB von RegenBlau gelten als vom Vertragspartner akzeptiert, wenn diese dem Vertragspartner schriftlich per Email zugestellt wurden und der Vertragspartner nicht binnen 15 Werktagen dagegen schriftlich per Email Widerspruch erhebt.
Stand: 19.03.2024